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Hallo Brigitte Appiah,
vor dem Hintergrund der „Gräueltaten russischer Streitkräfte in der Ukraine“ hat die EU das 5. Sanktionspaket verabschiedet. Neben der Sanktionierung weiterer natürlicher und juristischer Personen richten sich diese unter anderem auch erstmalig gegen Energieimporte aus Russland.
Das 5. Sanktionspaket beinhaltet u. a.:
- ein Verbot des Kaufs, der Einfuhr oder der Verbringung von Kohle und anderen festen fossilen Brennstoffen in die EU
- ein Verbot, Schiffen, die unter russischer Flagge registriert sind, den Zugang zu EU-Häfen zu gewähren
- ein Verbot für alle russische Straßentransportunternehmen, Waren auf Straßen innerhalb der EU zu befördern, auch im Transit
- weitere Ausfuhrverbote für Flugzeugtreibstoff und andere Waren wie Quantencomputer und fortschrittliche Halbleiter, hochwertige Elektronik, Software, empfindliche Maschinen und Transportmittel
- neue Einfuhrverbote für Produkte wie Holz, Zement, Düngemittel, Meeresfrüchte und Spirituosen
Die EU arbeitet derzeit am 6. Sanktionspaket.
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Mit unserem Newsletter International liefern wir Ihnen monatlich aktuelle Informationen über Zoll, Export, Import, internationale Beziehungen, Veranstaltungen, Messen und Publikationen.
In dieser Ausgabe informieren wir Sie u. a. zu
🌏 ATLAS-Ausfuhr: Neue Unterlagencodierungen für Warenlieferungen nach Russland
🌎 Allgemeinen Genehmigung Nr. 32 (Schutzausrüstung Ukraine)
🌍 Verlängerung und Änderung der Allgemeinen Genehmigungen (AGG)
🌍 Ägypten – Advanced Cargo Information System (ACI) nun auch für Luftfracht
Das Team International wünscht Ihnen einen schönen Mai.
Herzliche Grüße
Ihr Redaktionsteam
der IHK Offenbach am Main
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Online-Spotlight: Betrügern auf der Spur
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Donnerstag, 19. Mai 2022, 09:00 Uhr
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Hessische Unternehmen werden immer wieder Opfer von Betrug und Abzocke. Häufig sind es die gleichen angewendeten Betrugsmaschen.
In unserem 15-Minuten-Spotlight Betrügern auf der Spur geben wir Ihnen einen Einblick woran Sie unseriöse Kontaktersuche erkennen und prüfen können.
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Webinar: Entsendung von Mitarbeitern nach Tschechien
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Bei der Entsendung von Mitarbeitern in die Tschechische Republik ist die zuständige regionale Dienststelle des tschechischen Arbeitsamts vorab zu informieren. Spätestens am Tag des Arbeitsantritts ist die Entsendung zu melden.
Wie und welche weiteren Vorschriften einzuhalten sind erhalten Sie in unserem kostenlosen Webinar "Entsendung von Mitarbeitern nach Tschechien".
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| Ukraine: Verträge und höhere Gewalt
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Das ukrainische Recht regelt den Begriff der höheren Gewalt in den Vorschriften nicht. Es zählt aber Fälle auf, die nicht unter höhere Gewalt fallen:
- Nicht- oder Schlechterfüllung eines Vertrages durch die Gegenpartei;
- mangelnde Verfügbarkeit der zur Erfüllung der Verpflichtung erforderlichen Waren auf dem Markt;
- fehlende Zahlungsfähigkeit.
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Hingegen zählt das Gesetz über die Industrie- und Handelskammer im Art. 14.1 einige Fälle der höheren Gewalt auf, unter anderem Kriege, Aufstände, Unruhen, militärische Embargos, Ausgangssperren, Epidemien, Import- und Exportbeschränkungen und von der Regierung angeordnete Quarantäne.
Angesichts der aktuellen Lage hat die ukrainische Handelskammer am 28. Februar 2022 ein "allgemeines“ Zertifikat vorgelegt, "(…) das ab dem 24. Februar 2022 die russische Militär-Aggression als Force majeure (…)“ qualifiziert, die dazu führt, dass die Erfüllung der Verpflichtungen aus dem Vertrag objektiv nicht möglich ist. Das Zertifikat muss nicht beantragt werden und steht auf der Seite der ukrainischen Industrie- und Handelskammer zum Abruf bereit.
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| Großbritannien verschiebt erneut die Einführung weiterer Zollmaßnahmen bei der Einfuhr auf Ende 2023
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Die britische Regierung hat am 28.04.2022 die erneute Verschiebung von noch ausstehenden Zollmaßnahmen bei der Einfuhr bekannt gegeben. Statt wie bisher geplant zum 01.07.2022 sollen die bislang noch nicht umgesetzten Maßnahmen jetzt erst Ende 2023 in Kraft treten.
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| Siebte EU-Verhandlungsrunde mit fünf Ländern des östlichen und südlichen Afrikas (ESA5)
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Am 07.04.2022 hat die Europäische Kommission einen Bericht veröffentlicht, der die Fortschritte in der jüngsten Verhandlungsrunde zur Vertiefung des bestehenden Wirtschaftspartnerschaftsabkommens (WPA) mit fünf Partnern im östlichen und südlichen Afrika (ESA5) zusammenfasst: Komoren, Madagaskar, Mauritius, Seychellen und Simbabwe.
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Die siebte Verhandlungsrunde fand vom 28. März bis 1. April 2022 statt. Erörtert wurden folgende Themen: technische Handelshemmnisse, Ursprungsregeln, Handel mit Dienstleistungen, Investitionsliberalisierung und digitaler Handel, öffentliches Beschaffungswesen, Wettbewerb und die Mittel zur Umsetzung der im künftigen Abkommen enthaltenen Bestimmungen. Laut EU-Kommission wurden Fortschritte in allen handelsbezogenen Fragen erzielt.
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Die nächste Runde soll vom 30. Mai bis 3. Juni 2022 in Brüssel stattfinden.
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| Bürokratieabbau - eine Chance für deutsch-französische Wirtschaftsbeziehungen?
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Auswertung der Umfrage der IHK Südlicher Oberrhein zum Thema "Arbeitseinsatz in Frankreich 2022"
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Der bürokratische Aufwand bei Entsendungen führt nach Rückmeldung der befragten Betriebe dazu, dass viele deutsche Unternehmen in Betracht ziehen, ihr Frankreichengagement zu reduzieren oder gar einzustellen. Die Umsetzung würde eine dramatische Entwicklung für die deutsch-französischen Grenzregionen darstellen und zudem finanzielle Auswirkungen auf die vielen im Frankreichgeschäft aktiven kleinen und mittelständischen Unternehmen haben.
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Dies ergab die von der IHK Südlicher Oberrhein durchgeführte Umfrage, an der sich 261 Unternehmen beteiligten.
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Industrie- und Handelskammer Offenbach am Main
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Die IHK Offenbach am Main wird rechtsgeschäftlich und gerichtlich durch die Präsidentin und den Hauptgeschäftsführer vertreten. Für die Geschäfte der laufenden Verwaltung ist der Hauptgeschäftsführer allein vertretungsbefugt. Verantwortlicher i.S.d.§ 55 Absatz 2 RStV:
Markus Weinbrenner
Frankfurter Straße 90
63067 Offenbach am Main
Tel: +49 69 8207-0
Fax: +49 69 8207-199
Das vollständige Impressum finden Sie unter www.offenbach.ihk.de/impressum
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