🚫 5. Sanktionspaket gegen Russland 🚢 ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌  ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌  ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌  ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌  ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌  ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌  ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌  ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌  ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ 
                                                           
 
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    Ausgabe 5                                                                     2. Mai 2022
 
 
 
   
 
 
   

Hallo Brigitte Appiah,

vor dem Hintergrund der „Gräueltaten russischer Streitkräfte in der Ukraine“ hat die EU das 5. Sanktionspaket verabschiedet. Neben der Sanktionierung weiterer natürlicher und juristischer Personen richten sich diese unter anderem auch erstmalig gegen Energieimporte aus Russland.
Das 5. Sanktionspaket beinhaltet u. a.:

  • ein Verbot des Kaufs, der Einfuhr oder der Verbringung von Kohle und anderen festen fossilen Brennstoffen in die EU
  • ein Verbot, Schiffen, die unter russischer Flagge registriert sind, den Zugang zu EU-Häfen zu gewähren
  • ein Verbot für alle russische Straßentransportunternehmen, Waren auf Straßen innerhalb der EU zu befördern, auch im Transit
  • weitere Ausfuhrverbote für Flugzeugtreibstoff und andere Waren wie Quantencomputer und fortschrittliche Halbleiter, hochwertige Elektronik, Software, empfindliche Maschinen und Transportmittel
  • neue Einfuhrverbote für Produkte wie Holz, Zement, Düngemittel, Meeresfrüchte und Spirituosen

Die EU arbeitet derzeit am 6. Sanktionspaket.
 
 
 
 
 
 
  Zum 5. Sanktionspaket  
 
 
 
 
   
 
   
 
 
   
Mit unserem Newsletter International liefern wir Ihnen monatlich aktuelle Informationen über Zoll, Export, Import, internationale Beziehungen, Veranstaltungen, Messen und Publikationen.

In dieser Ausgabe informieren wir Sie u. a. zu

🌏 ATLAS-Ausfuhr: Neue Unterlagencodierungen für Warenlieferungen nach Russland
🌎 Allgemeinen Genehmigung Nr. 32 (Schutzausrüstung Ukraine)
🌍 Verlängerung und Änderung der Allgemeinen Genehmigungen (AGG)
🌍 Ägypten – Advanced Cargo Information System (ACI) nun auch für Luftfracht

Das Team International wünscht Ihnen einen schönen Mai.

Herzliche Grüße

Ihr Redaktionsteam
der IHK Offenbach am Main
 
 
 
 
 
 
 
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Newsletter International Mai 2022

 
 
 
 
 
 
   
 
 
 
 
 
 
 
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    Ukraine: Verträge und höhere Gewalt
 
 
 
 
 
Das ukrainische Recht regelt den Begriff der höheren Gewalt in den Vorschriften nicht. Es zählt aber Fälle auf, die nicht unter höhere Gewalt fallen:

  • Nicht- oder Schlechterfüllung eines Vertrages durch die Gegenpartei;
  • mangelnde Verfügbarkeit der zur Erfüllung der Verpflichtung erforderlichen Waren auf dem Markt;
  • fehlende Zahlungsfähigkeit.
 
Hingegen zählt das Gesetz über die Industrie- und Handelskammer im Art. 14.1 einige Fälle der höheren Gewalt auf, unter anderem Kriege, Aufstände, Unruhen, militärische Embargos, Ausgangssperren, Epidemien, Import- und Exportbeschränkungen und von der Regierung angeordnete Quarantäne.

Angesichts der aktuellen Lage hat die ukrainische Handelskammer am 28. Februar 2022 ein "allgemeines“ Zertifikat vorgelegt, "(…) das ab dem 24. Februar 2022 die russische Militär-Aggression als Force majeure (…)“ qualifiziert, die dazu führt, dass die Erfüllung der Verpflichtungen aus dem Vertrag objektiv nicht möglich ist. Das Zertifikat muss nicht beantragt werden und steht auf der Seite der ukrainischen Industrie- und Handelskammer zum Abruf bereit.
 
 
 
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    Großbritannien verschiebt erneut die Einführung weiterer Zollmaßnahmen bei der Einfuhr auf Ende 2023
 
 
 
 
 
 
Die britische Regierung hat am 28.04.2022 die erneute Verschiebung von noch ausstehenden Zollmaßnahmen bei der Einfuhr bekannt gegeben. Statt wie bisher geplant zum 01.07.2022 sollen die bislang noch nicht umgesetzten Maßnahmen jetzt erst Ende 2023 in Kraft treten.
 
 
   
 
 
 
    Siebte EU-Verhandlungsrunde mit fünf Ländern des östlichen und südlichen Afrikas (ESA5)
 
 
 
   
 
 
 
    Bürokratieabbau - eine Chance für deutsch-französische Wirtschaftsbeziehungen?
 
 
 
 
Auswertung der Umfrage der IHK Südlicher Oberrhein zum Thema "Arbeitseinsatz in Frankreich 2022"
 

Der bürokratische Aufwand bei Entsendungen führt nach Rückmeldung der befragten Betriebe dazu, dass viele deutsche Unternehmen in Betracht ziehen, ihr Frankreichengagement zu reduzieren oder gar einzustellen. Die Umsetzung würde eine dramatische Entwicklung für die deutsch-französischen Grenzregionen darstellen und zudem finanzielle Auswirkungen auf die vielen im Frankreichgeschäft aktiven kleinen und mittelständischen Unternehmen haben.

Dies ergab die von der IHK Südlicher Oberrhein durchgeführte Umfrage, an der sich 261 Unternehmen beteiligten.
 
 
 
Zur Auswertung
 
 
 
 
   
 
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Industrie- und Handelskammer Offenbach am Main
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Die IHK Offenbach am Main wird rechtsgeschäftlich und gerichtlich durch die Präsidentin und den Hauptgeschäftsführer vertreten. Für die Geschäfte der laufenden Verwaltung ist der Hauptgeschäftsführer allein vertretungsbefugt. Verantwortlicher i.S.d.§ 55 Absatz 2 RStV:

Markus Weinbrenner
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